Offene Honorare in der Kanzlei?
Diskretes, anwaltlich begleitetes Mahnverfahren für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer: professionell, DSGVO- und BRAO/BOStB-konform, beziehungsschonend und ohne Kostenrisiko.
Als Jurist, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer kennen Sie das Problem: Die Leistung ist erbracht und die Rechnung gestellt, doch das Honorar bleibt trotz mehrerer Zahlungserinnerungen aus. Offene Honorarforderungen sind nicht nur ärgerlich, sondern gefährden auch die Liquidität und binden wertvolle Ressourcen in der Kanzlei [1]. Viele zögern jedoch, ihre Ansprüche konsequent einzutreiben aus Sorge um die Mandantenbeziehung oder mögliche Kosten [1]. Genau hier liegt das Risiko: Je länger Sie warten, desto schwieriger wird die Durchsetzung Ihrer Forderung [2].
Unsere Lösung: Ein diskretes, automatisiertes gerichtliches Mahnverfahren, anwaltlich begleitet und speziell abgestimmt auf die Bedürfnisse von Kanzleien. Statt aggressivem Inkasso setzen wir auf einen professionellen, rechtssicheren Prozess, der Ihre Kanzlei entlastet und zugleich die Mandatsbeziehung schont. Ein gerichtlicher Mahnbescheid entfaltet oft mehr Wirkung als wiederholte Mahnschreiben, die Androhung rechtlicher Konsequenzen hat deutlich mehr Gewicht als eine einfache Erinnerung [3]. Viele Schuldner reagieren spätestens auf den Mahnbescheid und begleichen dann ihre Rechnung [4]. Für Sie bedeutet das: keine persönliche Konfrontation, minimaler eigener Aufwand und maximale Erfolgschancen.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- DSGVO- & Berufsrechtskonform: Die gesamte Abwicklung erfolgt durch zugelassene Anwälte unter Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung und der Berufsordnungen. Die Verarbeitung der Mandantendaten basiert auf berechtigtem Interesse gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Eine besondere Einwilligung des Schuldners ist nicht erforderlich [5]. Wir verwenden nur die nötigen Informationen (z. B. Name, Anschrift, Forderungshöhe) für das Verfahren [6]. Sie brauchen keine Bedenken hinsichtlich Verschwiegenheit oder berufsrechtlicher Pflichten zu haben, denn der Forderungseinzug erfolgt anwaltlich und nicht durch ein gewerbliches Inkassounternehmen (letzteres wäre für Steuerberater sogar unzulässig) [7].
- Schonung der Mandantenbeziehung: Unser Verfahren ist beziehungsschonend ausgerichtet. Wir kommunizieren respektvoll und mit Fingerspitzengefühl, ohne unnötigen Druck oder aggressive Taktiken [8]. Ihr Mandant wird nicht bloßgestellt, sondern erhält einen formellen gerichtlichen Bescheid. So bleibt die professionelle Grundlage Ihrer Zusammenarbeit intakt. Sie bleiben als vertrauter Berater im Spiel, während wir im Hintergrund für die Durchsetzung sorgen.
- Entlastung Ihrer Kanzlei: Kein interner Mahnaufwand mehr. Sie müssen sich nicht länger mit wiederholten Mahnungen oder telefonischem Nachfassen aufhalten. Wir übernehmen den gesamten Prozess, von der Antragstellung beim Mahngericht bis hin zu eventueller Vollstreckung [9]. Alles läuft automatisiert im Hintergrund ab, sodass Ihre Zeit für Ihr Kerngeschäft frei wird. Dokumente können digital übermittelt werden; wir kümmern uns um Fristen, Formulare und den Schriftverkehr.
- Hohe Erfolgsquote & rechtssichere Durchsetzung: Schneller Zahlungseingang. Die Erfahrung zeigt, dass viele Schuldner spätestens auf einen gerichtlichen Mahnbescheid zahlen [4]. Bleibt die Zahlung dennoch aus, erhalten Sie einen Vollstreckungsbescheid, einen vollwertigen Titel, mit dem Sie 30 Jahre lang gegen den Schuldner vorgehen können [10]. Kein Risiko von Formfehlern: Als anwaltlich geführtes Verfahren ist jeder Schritt rechtlich geprüft, sodass typische Fehler einer Selbstmahnung, etwa versäumte Fristen oder unvollständige Mahnschreiben, vermieden werden.
- Faire Kostenstruktur: Sie gehen kein Kostenrisiko ein. Unsere Vergütung ist vollkommen transparent und über ein Fixpreismodell ausgestaktet. Gesetzlich muss der säumige Mandant als Schuldner sämtliche Verzugszinsen und gesetzlichen Mahnkosten übernehmen [12]. Alle gesetzlichen Kosten des Verfahrens können dem Schuldner auferlegt werden [13], sodass Ihre Kanzlei entlastet wird. Kurz: Kein Inkassovertrag, keine versteckten Gebühren.
[1] [2] [4] [9] [10] Mahnverfahren für Steuerberater - Krämer Rechtsanwaltskanzlei
https://kanzlei-kraemer.com/mahnverfahren-fuer-steuerberater/
[3] [12] [13] Kunde zahlt nicht: Inkasso oder Anwalt? ⇒ advocado
[5] [6] Achtung DSGVO bei Forderungseinzug und Datenschutz | Kanzlei Hafencity
https://hafencity-kanzlei.de/achtung-dsgvo-bei-forderungseinzug-und-datenschutz
[7] Steuerberatungsrecht: Gewerbliche Inkassotätigkeit ist unzulässig | Haufe
[8] [11] Inkasso für Steuerberater » Hansen Forderungsmanagement
https://hansen-forderungsmanagement.de/branchen-referenzen/steuerberater/
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei komplexen Fällen oder hohen Streitwerten empfehlen wir, einen Rechtsanwalt zu konsultieren.